Wann gilt ein Auto als Totalschaden? Lerne, wie er berechnet wird und was technische und wirtschaftliche Totalschäden ausmacht.
Totalschaden am Fahrzeug – Was bedeutet das und wie wird er berechnet?
Ein Totalschaden ist für viele Autofahrer der schlimmste Fall nach einem Unfall – und der Begriff sorgt oft für Verwirrung. Doch wann genau spricht man von einem Totalschaden und wie wird der Schaden berechnet? In diesem Beitrag erklären wir einfach und verständlich, was ein Totalschaden ist, welche Arten es gibt und wie die Berechnung funktioniert.
Was ist ein Totalschaden?
Ein Totalschaden liegt vor, wenn ein Fahrzeug wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll repariert oder technisch nicht mehr instand gesetzt werden kann.
Technischer Totalschaden:
Hier ist das Fahrzeug so stark beschädigt, dass eine Reparatur technisch nicht mehr möglich ist. Typische Beispiele sind ein zerstörter Rahmen oder massive Schäden an tragenden Bauteilen.
Wirtschaftlicher Totalschaden:
Eine Reparatur ist grundsätzlich möglich, aber die Reparaturkosten übersteigen den Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall. In solchen Fällen lohnt es sich finanziell nicht mehr, das Auto instand zu setzen. Häufig wird ab ca. 70 – 80 % der Reparaturkosten im Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert von einem wirtschaftlichen Totalschaden gesprochen.
Wie wird ein Totalschaden berechnet?
Die Berechnung eines Totalschadens basiert auf drei zentralen Größen:
📌 Wiederbeschaffungswert
Das ist der Betrag, den ein gleichwertiges Fahrzeug am Markt vor dem Unfall wert war – also der Zeitwert des Autos.
📌 Reparaturkosten
Die geschätzten Kosten, um alle festgestellten Schäden fachgerecht zu beheben.
📌 Restwert
Der Wert, den das beschädigte Fahrzeug nach dem Unfall noch hat. Er wird im Gutachten ermittelt – z.B. als Schrottwert oder Marktwert für noch verwertbare Teile.
Berechnungsformel:
Wenn die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Dann wird meist so berechnet:
Versicherungsauszahlung = Wiederbeschaffungswert – Restwert des Fahrzeugs
Beispiel:
Ein Auto hat einen Wiederbeschaffungswert von 10.000 € und einen Restwert von 3.000 €. Die Reparatur würde 9.000 € kosten. Da die Reparaturkosten in diesem Fall den Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall nicht überschreiten, könnte eine Reparatur wirtschaftlich noch sinnvoll sein. Übersteigt dieser Betrag jedoch den Wiederbeschaffungswert, spricht man von einem Totalschaden.
Sonderfall: 130‑Prozent‑Regel
In manchen Fällen erlaubt die sogenannte 130‑Prozent‑Regel trotzdem die Reparatur:
Wenn die Reparaturkosten bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswertes betragen und das Fahrzeug danach mindestens sechs Monate weiter genutzt wird, kann die Versicherung die Kosten bis zu diesem Betrag übernehmen – auch wenn streng genommen ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.
Neuwagen und besondere Fälle
Bei sehr neuen Fahrzeugen (z. B. nur wenige Wochen alt oder geringe Laufleistung) kann eine Neuwertentschädigung greifen, bei der der volle Kaufpreis ersetzt wird – zum Beispiel durch die Haftpflicht des Unfallverursachers oder, je nach Versicherungsvertrag, durch die Vollkasko.
Was passiert nach der Totalschadenfeststellung?
• Bei einem technischen Totalschaden ist das Fahrzeug in der Regel irreparabel und wird verschrottet. Der Restwert liegt dann meist bei null.
• Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden wird die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert ausgezahlt.
Fazit
Ein Totalschaden bedeutet nicht immer automatisch, dass das Auto „kaputt“ ist – vielmehr entscheidet eine wirtschaftliche Abwägung darüber, ob eine Reparatur sinnvoll ist. Die Berechnung basiert auf dem Vergleich von Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert. Ein qualifizierter Kfz‑Gutachter ermittelt diese Werte und liefert eine objektive Entscheidungsgrundlage.

