Nach einem unverschuldeten Unfall versucht die gegnerische Versicherung oft, den Schaden durch ihren eigenen Kfz-Gutachter zu regulieren.
Wie verhalte ich mich, wenn die gegnerische Versicherung einen Kfz-Gutachter beauftragen will?
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist es nicht unüblich, dass die gegnerische Versicherung versucht, den Schaden durch ihren eigenen Kfz-Gutachter zu regulieren. Doch was bedeutet das für Sie als Geschädigten und wie sollten Sie sich in dieser Situation verhalten? Hier finden Sie einen Leitfaden, der Ihnen hilft, Ihre Rechte zu wahren und sicherzustellen, dass der Schaden korrekt eingeschätzt wird.
1. Welche Rechte als Unfallgeschädigter habe ich?
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Viele Versicherungen bieten jedoch an, ihre eigenen Kfz-Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens zu schicken. Dies wird als „Schadenmanagement“ der Versicherung bezeichnet.
Wichtig zu wissen: Der Kfz-Gutachter der Versicherung arbeitet primär im Interesse der Versicherung und versucht oft, den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Tipp: Lehnen Sie das Angebot der Versicherung höflich ab und bestehen Sie auf einem unabhängigen Gutachter. Ein neutraler Kfz-Gutachter wird den Schaden objektiv und fair einschätzen, was für eine gerechte Entschädigung entscheidend ist.
2. Warum ist ein unabhängiger Kfz-Gutachter wichtig?
Ein von der Versicherung beauftragter Kfz-Gutachter könnte den Schaden möglicherweise zu niedrig einschätzen, da er der Versicherung verpflichtet ist. Das bedeutet, dass der Schaden nicht vollständig erfasst wird oder günstigere Reparaturmethoden vorgeschlagen werden, die nicht in Ihrem besten Interesse sind.
Beispiel: Wenn Karosserieschäden nach einem Unfall nicht gründlich untersucht werden, könnten versteckte Schäden wie Rahmen- oder Achsverformungen übersehen werden. Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger hingegen wird den Schaden detailliert und gründlich untersuchen und mögliche Folgeschäden in seine Bewertung einbeziehen.
3. Wie soll man sich verhalten, wenn die Versicherung einen Kfz-Gutachter schickt?
Es ist völlig legitim, das Angebot der Versicherung, einen eigenen Gutachter zu schicken, abzulehnen. Teilen Sie der Versicherung höflich mit, dass Sie bereits einen unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragt haben. Sie sind nicht verpflichtet, den Kfz-Gutachter der Versicherung zu akzeptieren.
Sollten Sie sich dennoch auf den Kfz-Gutachter der Versicherung einlassen wollen, empfiehlt es sich, das Ergebnis des Gutachtens von einem unabhängigen Sachverständigen überprüfen zu lassen.
4. Was tun, wenn die Versicherung auf einer Nachbesichtigung besteht?
In bestimmten Fällen kann die Versicherung eine Nachbesichtigung verlangen, insbesondere wenn Zweifel an der Schadenhöhe oder der Unfallursache bestehen. Ohne triftigen Grund müssen Sie dem jedoch nicht zustimmen. Wenn eine Nachbesichtigung angeordnet wird, sollten Sie immer Ihren unabhängigen Kfz-Gutachter hinzuziehen, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben.
Fazit
Als Geschädigter eines Unfalls sollten Sie immer Ihr Recht auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen wahrnehmen. Dieser stellt sicher, dass der Schaden vollständig und gerecht festgestellt wird und Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten. Ein Gutachter der Versicherung könnte den Schaden zugunsten der Versicherung bewerten.
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